Schule der Phantasie Fürth/Franken e.V.

Wir sind Mitglied im

Wir sind Mitglied im Qualitätsnetzwerk der Jugendkunstschulen in Bayern

Seit Oktober 2017 ist die Fürther SCHULE DER PHANTASIE aktiver Teil der Qualitätsoffensive Bayrischer Jungendkunstschulen zur Sicherung und Gewährung wichtiger Qualitätsstandards und mehr .

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Gefördert durch:

Unsere Zielsetzung: Kreativitätsförderung für Fürther Kinder.

Idee einer Kultur der Kreativität.

Schule ist die Vorbereitung des jungen Menschen auf seine Zukunft. Sie vermittelt Kompetenz und Zuversicht, die persönlichen, intellektuellen, sozialen und ethischen Herausforderungen im späteren Leben anzunehmen und eigenständige kreative Lösungen zu suchen.
Unser Ziel liegt darin, Wissensinhalte zu vermitteln, die später einmal in Produktions-, Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereichen erforderlich sind. Es gilt junge Menschen darin zu bestärken, eigene Wege zu suchen und sie zu finden. Deshalb fordern kritische Denker aus allen Teilen der Gesellschaft, den Bereich der allgemeinen und weiterführenden Bildung nicht auf den vorhandenen Kanon der Lehr- und Lerninhalte zu beschränken,  sondern die Eigenkräfte der jungen Menschen, ihre Phantasie und ihre Kreativität zu fördern.

Rudolf-Seitz
Prof. Rudolf Seitz, Gründer der Schule der Phantasie

Unser Leitgedanke

„Wenn man sich mit Kreativität und Phantasie beschäftigt, dann merkt man: Die Kinder haben das alles noch, was uns abgewöhnt wurde (…) Wenn man das aber ändern will, dann kann man es nur über die Kinder ändern, über die nächste Generation.
Wir Erwachsenen sind wahrscheinlich zu festgefahren, um unsere Denkschemata verlassen zu können.“

Gesetzliche Grundlagen

Artikel 131 der Verfassung des Freistaates Bayern
Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. Verwirklichung der in Art. 131 der Bayerischen Verfassung aufgestellten Bildungsziele im Sinne einer ganzheitlichen Bildung.

Neuer Bildungs- und Erziehungsplan für Vorschulkinder des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Förderung geistiger und körperlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten
(z.B. Kreativität, Neugierde, Verantwortungsübernahme, grob- und feinmotorische Fähigkeiten).

UN- Kinderkonvention (u.a.)
§31 Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

Wir sind Mitgleid im „LJKE Bayern e.V. – Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern“
www.ljke-bayern.de/
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